Lockerungen bei Bau von Windkrafträdern

1000 Meter Entfernung zu Wohngebieten

München (dpa). - Rund acht Jahre nach ihrer Einführung treten heute (Mittwoch, 16.11.2022) Lockerungen der umstrittenen 10H-Abstandsregel für Windräder in Kraft. Neue Windkraftanlagen sollen von nun an mit einem einheitlichen Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten gebaut werden können.
Bayern Baupolitik
Die 10H-Abstandsregel für Windräder in Bayern gilt nicht mehr. Ab jetzt muss ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebieten eingehalten werden. Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Zudem gilt die Abstandsregel künftig nicht mehr entlang von Autobahnen oder Eisenbahnstrecken, in Gewerbegebieten oder im Wald. Die Regierung rechnet infolge der Lockerungen mit einem massiven Anstieg an neu genehmigten Windrädern in Bayern.

Das Kabinett sehe im Bereich der Energiewende Nachbesserungsbedarf, man mache aber auch in der Windenergie bereits Fortschritte, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Kabinettssitzung. Mehr als 20 Windräder seien derzeit in der Genehmigungsphase, 35 weitere bereits genehmigt, aber noch nicht gebaut. „Wir kommen hier deutlich voran”, sagte Aiwanger. Innerhalb der Koalition von CSU und Freien Wählern hatte die 10H-Regel über Monate für viele Diskussionen gesorgt. In der CSU hatten sich viele Abgeordnete lange gegen Lockerungen gewehrt.

Den bayerischen Grünen gehen die Lockerungen hingegen nicht weit genug - sie fordern eine sofortige und komplette Abschaffung der Abstandsregel. Anstatt strategisch sinnvoll vorzugehen, stolpere die Regierung „von einer kompletten Blockade in ein chaotisches System hinein”, sagte der Grünen-Sprecher für Energie und Klimaschutz, Martin Stümpfig. Auch die SPD hatte im Landtag vor wenigen Wochen eine ersatzlose Streichung der bayerischen Sonderregel beantragt.

Die vom ehemaligen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) 2014 eingeführte 10H-Regel schreibt vor, dass der Abstand von Windrädern zur nächsten Wohnsiedlung in der Regel mindestens das Zehnfache ihrer Bauhöhe betragen soll. Die Vorschrift hatte den Ausbau der Windenergie in Bayern in den vergangenen Jahren praktisch zum Erliegen gebracht - während 2013 noch 400 Genehmigungsanträge gestellt wurden, waren es 2020 lediglich drei.

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