NRW-Gericht stoppt A45-Brückenneubau
Das Gericht gab einem Eilantrag des Landesverbandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) statt. Die Umweltschützer hatten eine Ausnahmeregelung des Kreises Siegen-Wittgenstein angegriffen. Nach Ansicht des OVG sind die naturschutzrechtlichen Befreiungs- und Ausnahmebescheide des Kreises voraussichtlich rechtswidrig, weil die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der Kreis hatte sich auf Unterlagen des Landesbetriebs Straßenbau NRW aus dem Jahr 2017 gestützt. Dabei war die Verrohrung eines Bachlaufs über 90 Meter für die notwendige Sprengung des alten Bauwerkes noch nicht berücksichtigt worden. Damit hat die eigentliche Klage des Umweltverbandes, über die am OVG zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird, aufschiebende Wirkung. Vorbereitende Maßnahmen zur Sprengung der alten Brücke müssen somit gestoppt werden.
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