Abriss nicht immer Zweckentfremdung
BERLIN (dpa). - Der Abriss eines Wohngebäudes verstößt nicht immer gegen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hervor. Hintergrund ist ein Streit einer Grundstückseigentümerin mit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Frau will ein leerstehendes Wohngebäude abreißen und auf der Fläche neue Eigentumswohnungen bauen. Die Behörde hatte von ihr verlangt, das Haus stattdessen instand zu setzen und zu Wohnzwecken freizugeben. Durch den geplanten Abriss gehe bezahlbarer Wohnraum verloren. Das Gericht stoppte diese Anordnung jedoch. Der Verlust sein hinnehmbar, weil zugleich angemessener Ersatz geschaffen werde.