Anpassung der HOAI

BDB warnt vor Dumpingwettbewerb

Berlin (ABZ). – Der Bundesrat hat in dieser Woche über den Regierungsentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI-Änderungsverordnung) entschieden.

Damit sei endlich Rechtssicherheit für Auftraggeber und Planungsbüros hergestellt, was künftig im Hinblick auf die Honorarordnung gilt, erklärte dazu der Bund Deutscher Baumeister, Architekten & Ingenieure e. V. (BDB). Zugleich bedauerte der Verband die mangelnde Verbindlichkeit beim Thema Honorarorientierung in dem Entwurf. Ein drohender Dumpingwettbewerb sei damit nicht ausgeschlossen.

Auch wenn die Spielräume nach dem EuGH-Urteil gering gewesen seien, sei enttäuschend, dass die Honorarordnung nicht dem zugrundeliegenden Gesetz (Architektenleistungsgesetz) folge und der Verweis auf die Angemessenheit der Honorarorientierung im Verordnungstext fehle, erklärte der BDB. Die zukünftige Vergabepraxis müsse zeigen, ob die Honorarorientierung der neuen HOAI ausreicht, einen Dumpingwettbewerb effektiv zu verhindern.

BDB-Präsident Christoph Schild: "Die neue HOAI soll als staatliche Honorar-orientierung die Qualität des Planungswesens in Deutschland sicherstellen und ist damit für den Verbraucherschutz von elementarer Bedeutung. Diese Qualität hat aber auch ihren Preis."

Für Bauplaner komme der Kalkulation der eigenen Angebote durch die Liberalisierung der Honorarregelung eine größere Bedeutung zu als bisher. Der Aushandlungsprozess zwischen Auftrag-gebern und Planern werde transparenter, wovon beide Seiten profitieren könnten. Künftig werde es für Architekten und Ingenieure noch wichtiger, dass sie Auftraggeber mit ihrer Qualität überzeugen.

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