Bauministerin Geywitz verteidigt

Pflichtberatung vor Heizungstausch sinnvoll

Berlin (dpa). – Bundesbauministerin Klara Geywitz hat die in Zukunft verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung verteidigt. "Es ist sinnvoll, die Menschen darauf hinzuweisen, dass eine Gasheizung zu einer teuren Heizung wird – allein, weil der CO2-Preis steigt", sagte die SPD-Politikerin jüngst gegenüber Medien. "Wenn wir die Folgen technischer Umwälzungen nicht vermitteln, kann es zu einem bösen Erwachen kommen."
Bauwirtschaft
Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. Bundesbauministerin Klara Geywitz hat die in Zukunft verpflichtende Beratung vor dem Einbau einer neuen Gasheizung verteidigt. Foto: picture alliance/dpa | Jan Woitas

Heizen mit einer Gas- oder Ölheizung wurde mit dem Jahreswechsel teurer. Der CO2-Preis stieg von 30 auf 45 Euro pro Tonne. Den CO2-Preis für alle fossilen Energieträger wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gibt es in Deutschland seit 2021. Der Verbrauch dieser Rohstoffe wird dadurch teurer, was zum Klimaschutz beitragen soll. In den nächsten Jahren soll die Bepreisung der klimaschädlichen Energieträger weiter steigen.

"Es kann sich lohnen, die Heizung schneller zu tauschen und keine neue Gasheizung mehr einzubauen", sagte Geywitz den Funke-Zeitungen. Ein Anreiz dafür sei der sogenannte Klima-Geschwindigkeits-Bonus, der für einen zügigeren Austausch mehr Förderung vorsehe.

"Die Entscheidung muss aber jeder für sich selbst treffen. Wenn man sich gerade eine neue Gasheizung eingebaut hat, stellt sich die Frage weniger, als wenn die Gasheizung in den nächsten zwei oder drei Jahren an ihr Lebensende kommt", sagte die Ministerin weiter.

Das im Laufe des Jahres stark umstrittene Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat zum Jahreswechsel in Kraft und sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Konkret gilt diese Ökostrom-Pflicht laut Wirtschaftsministerium zunächst für alle Neubauten in Neubaugebieten, für die ab Januar ein Bauantrag gestellt wird. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.

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