Brief an Bundeskanzler

Wirtschaft gegen Lieferkettengesetz

Brüssel/Belgien (dpa). – Die deutsche Wirtschaft macht Druck auf Bundeskanzler Olaf Scholz, dem geplanten EU-Lieferkettengesetz nicht zuzustimmen. In einem Brief an den SPD-Politiker, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, warnten sie jüngst davor, dass sich Unternehmen aus Europa zurückziehen und Firmen mit unbegründeten Klagen konfrontiert sowie überzogenen Strafen sanktioniert werden könnten.

"Die geplante Richtlinie wird Unternehmen mit erheblicher Rechtsunsicherheit, Bürokratie und unkalkulierbaren Risiken konfrontieren", heißt es. Die Bundesregierung dürfe dem Vorhaben nicht zustimmen.

Unterschrieben wurde der Brief von den Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH).

Durch das EU-Lieferkettengesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit der Einhaltung der Pariser Klimaziele zur Begrenzung der Erderwärmung vereinbar sind.

Unterhändlerinnen und Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten hatten sich Mitte Dezember auf einen Kompromiss zu dem Vorhaben geeinigt. Noch gibt es aber lediglich einen politischen Deal. Ein genauer Rechtstext wird derzeit von Beamten ausgearbeitet – dieser könnte in den kommenden Wochen fertiggestellt werden. In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, die EU-Variante geht aber über die Vorgaben des deutschen Gesetzes hinaus. Dieses gilt für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Diese Grenze dürfte durch die EU-Version herabgesetzt werden.

Außerdem ist vorgesehen, dass Unternehmen zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und beispielsweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können. Das ist im deutschen Lieferkettengesetz bislang ausgeschlossen.

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