Dämmstoffe gelten als gefährlicher Abfall

Neue Anforderungen bei Entsorgung

von:

Michael Huber

Baustoffe
Michael Huber: "Mit Blick auf die aktuelle Situation bleibt nur die Empfehlung an unsere Mitgliedsbetriebe, vor Angebotsabgabe sorgsam zu prüfen, ob anfallender Abfall gesetzeskonform entsorgt werden kann." Foto: Fachverband Betonbohren und -sägen

Darmstadt . – Seit dem 30. September 2016 gelten Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel HBCD, die bei Wärmedämmverbundsystemen eingesetzt werden, als gefährlicher Abfall. Darunter fallen nahezu alle Dämmstoffe aus Polystyrol, die im Hoch- und Tiefbau bisher eingesetzt wurden. Entscheidend ist der Grenzwert von 1000 Milligramm pro Kilogramm, der nicht überschritten werden darf. Das stellt die gesamte Baubranche – vor allem die im Abbruch und Rückbau tätigen Unternehmen – vor große Herausforderungen. So sind auch die Fachbetriebe der Betonbohr- und -sägebranche betroffen. Bei vielen Arbeiten entstehen somit Bauabfälle, die bisher problemlos entsorgt werden konnten, jedoch nach jetzt geltender Verordnung anteilig die "neuen Gefahrstoffe" enthalten. Außerdem dürfen die Bauabfälle nicht mehr von den ausführenden Unternehmen transportiert werden. Hinzu kommt, dass HBCD-haltige Abfälle durch Verbrennung thermisch vernichtet werden müssen. Die bisher praktizierte Entsorgung ist damit obsolet. Der Abtransport und die Entsorgung der gefährlichen Stoffe bleiben somit zertifizierten Entsorgungsbetrieben vorbehalten. So weit – so gut, doch diese und auch die für die Verbrennung geeigneten und zertifizierten Müllverbrennungsanlagen sind bundesweit rar gesät.Ein weiteres Problem: Der HBCD-Gehalt lässt sich momentan weder zeitnah noch kostengünstig ermitteln. Eine pauschale Ablehnung der betroffenen Materialien seitens der Entsorgungsunternehmen ist die Folge. Schon im Vorfeld zur Einführung der neuen Verordnung erhielten viele unserer Mitgliedsbetriebe die Information, dass ab dem 30. September bei der Entsorgungsstelle keine HBCD-haltigen Polystyrole mehr angenommen werden. Im Ergebnis können zahlreiche Abfälle derzeit nicht mehr entsorgt werden. Mit Blick auf die aktuelle Situation bleibt nur die Empfehlung an unsere Mitgliedsbetriebe, vor Angebotsabgabe sorgsam zu prüfen, ob anfallender Abfall gesetzeskonform entsorgt werden kann. Das hat nachhaltige wirtschaftliche Konsequenzen für das Alltagsgeschäft, denn dieser Zustand bedroht den geregelten Betrieb unserer Fachbetriebe sowie die Annahme und Umsetzung zukünftiger Aufträge. Auch die Auftraggeber sind betroffen, sie tragen in der Regel die anfallenden Mehrkosten für die Entsorgung. Im Ergebnis drohen wirtschaftliche Schäden in Größenordnungen, wenn Bau- und Sanierungsvorhaben wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten von Polystyrolabfällen nicht realisiert werden können.Das kann jedoch nicht Zielsetzung der neuen Verordnung sein. Denn sie gefährdet in letzter Konsequenz und mit Blick auf die aktuelle Situation am Entsorgungsmarkt die von der Bundesregierung geforderte energetische Sanierung im Bestand und damit ein Gelingen der Energiewende. Die Vermeidung der neuen Gefahrstoffe und deren umweltgerechte Entsorgung sind selbstverständlich ein umweltpolitisch nachvollziehbares Ansinnen. Jedoch muss bei einer solchen Neuregelung auch die Praktikabilität für die Bau- und Entsorgungswirtschaft gewährleistet werden. Deshalb fordern wir markttaugliche Rahmenbedingungen für eine Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle. Gefordert sind Bund, Länder, Anlagenbetreiber und Entsorgungswirtschaft gemeinsam, um schnellstmöglich unbürokratische und praktikable Lösungen zu schaffen. Gern bringt der Fachverband seine Erfahrungen und Anforderungen in die öffentliche Diskussion ein.Der Autor ist stellvertretender Vorsitzender und Leiter des Ausschusses Technik und Sicherheit des Fachverbandes Betonbohren und -sägen Deutschland e. V.

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