Details für geplante Heizungsförderung
Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen demnach bei maximal 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus liegen. Das geht aus dem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) von SPD, Grünen und FDP hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Er soll neben dem sogenannten Heizungsgesetz nun beschlossen werden.
Im Kern sieht das GEG vor, dass künftig nur Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Der Umstieg soll bis zu 70 Prozent der Kosten gefördert werden – ein genaues Konzept gibt es aber noch nicht.
In dem Ampel-Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Förderkonzept vorzulegen und dabei bestimmte "Festlegungen umzusetzen". Bei Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten dem Antrag zufolge bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen, für die zweite bis sechste Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der siebten Wohneinheit bei je 3000 Euro.