Mineralische Bauabfälle und Aushub
Bayern setzt Öffnungsklausel durch
München (ABZ). – Die Bemühungen der CSU-Fraktion für eine Länderöffnungsklausel in der Mantelverordnung des Bundes zur Bauschutt- und Bodenaushub-Verwertung waren erfolgreich, teilte die Fraktion nun mit. Damit werde ermöglicht, dass geeignete mineralische Abfälle in Bayern unter strengen Vorgaben weiterhin für die Verfüllung von Gruben und Brüchen verwendet werden könnten. Eine aus Sicht der Fraktion wichtige Entlastung für die bayerischen Kommunen, auf die nun keine zusätzlichen Entsorgungskosten zukommen. Die ausbalancierte Lösung schütze die Umwelt und schone den Deponieraum. Nur so können nach Ansicht der Fraktion Engpässe und massive Kostensteigerungen in der Bau- und Entsorgungswirtschaft verhindert werden. Gemäß Bundesverordnung hätten Bauschutt und Aushub nicht mehr verfüllt, sondern nur noch entsorgt werden können. Dazu Walter Nussel, der zuständige Berichterstatter der Fraktion: "Mit der Öffnungsklausel vermeiden wir jährlich rund 2 Millionen Lkw-Fahrten mit Transportdistanzen von jeweils bis zu mehreren hunderten Kilometern. Diese Fahrten würden unnötig Kohlendioxid produzieren und den Bauherren erhebliche Mehrkosten aufbürden." Eric Beißwenger, der umweltpolitische Sprecher der CSU-Fraktion dazu: "Bauschutt und Abbruch sind der mengenmäßig bedeutendste Abfallstrom in Deutschland. Entsorgungssicherheit und Umweltschutz müssen daher Hand in Hand gehen. Unser Verfüll-Leitfaden, der im Rahmen des Umweltpakts Bayern fortgeschrieben wurde, liefert hier die richtigen Vorgaben, um Gefahren für unsere Gewässer und Böden zu vermeiden." Die CSU-Fraktion hatte sich unter anderem mit einem Dringlichkeitsantrag für eine Länderöffnungsklausel eingesetzt. Die neue Mantelverordnung sollnun im August 2023 mit der Klausel in Kraft treten.
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