Grundsteuer

NRW-Finanzminister schließt Modellwechsel aus

Düsseldorf (dpa). - Trotz des Ärgers der Immobilienbesitzer über die neue Grundsteuer-Erklärung schließt Nordrhein-Westfalens Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) ein Umschwenken aus.

„Die Modellfrage ist beantwortet”, sagte er der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung” (Dienstagsausgabe). „Wir sind längst in der Umsetzungsphase und müssen sicherstellen, dass die Kommunen alle Daten bekommen, mit denen sie ab 2025 Grundsteuerbescheide zustellen können.”

Anders als andere unionsgeführte Länder wie Bayern oder Hessen hatte sich NRW auf das maßgeblich im Bund entwickelte „Scholz-Modell” zur künftigen Grundsteuer-Berechnung eingelassen. Dieses soll den tatsächlichen Immobilienwert stärker berücksichtigen als alternative Berechnungsmethoden, die stärker die reine Grundstücks- und Wohnfläche heranziehen.

Es sei ein großes Missverständnis, dass der Aufwand zur Datenerhebung vom Modell zur Grundsteuerberechnung abhängig wäre, sagte Optendrenk. Bayern oder Hessen hätten ähnliche Formulare. Die FDP-Opposition hatte zuvor ein „maximal bürokratisches Modell” kritisiert, das zur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Steuerberater und Rechtsanwälte werde.

Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht die Neuberechnung der Grundsteuer bis 2025 notwendig. Die alten Einheitswerte für Grundstücke dürften nicht weiter herangezogen werden, weil die Wert-Verschiebung im Laufe der Jahrzehnte für eine faire Besteuerung zu groß geworden sei, wie die WAZ berichtete.

Bund und Länder hatten zugesagt, dass sich die Grundsteuer trotz der neuen Berechnungsmethode für die Haus- und Grundstücksbesitzer nicht erhöhen soll. Das Land kann den Kommunen jedoch nicht die Hebesätze vorschreiben.

Das NRW-Finanzministerium hatte nach zahlreichen Beschwerden von Immobilienbesitzern bereits angekündigt, die Zahl der Mitarbeiter in der Grundsteuer-Hotline der Finanzverwaltung zu erhöhen. Auf der Informationsplattform www.grundsteuer.nrw.de gibt es zudem Erklär-Videos und Klick-für-Klick-Anleitungen, die Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt Elster leiten sollen. Das Portal bietet auch Checklisten für die Zusammenstellung der Daten sowie Antworten auf häufige Fragen.

Die Abgabe der Feststellungserklärungen für die Neuberechnung der Grundsteuer hat am 1. Juli begonnen. Sie soll bis 31. Oktober bei dem Finanzamt abgegeben werden, in dessen Bereich das Grundstück liegt.

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