Wiederaufbau nach Katastrophen soll künftig beschleunigt werden

Verbesserungen im Baugesetzbuch beschlossen

Berlin (ABZ). – Das Bundeskabinett hat zahlreiche Verbesserungen im Baugesetzbuch beschlossen, teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit. Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021 habe das ganze Land erschüttert. Um die Versorgung der Bevölkerung und einen schnellen Aufbau von Gebäuden, Straßen und Leitungen nach derartigen Katastrophen zu ermöglichen, habe das Bundeskabinett die Aufnahme einer Wiederaufbauklausel in das Baugesetzbuch beschlossen. Dabei handele es sich um einen Formulierungsvorschlag, der dauerhaft in das Baugesetzbuch übernommen werden solle.

Dieser habe laut BMWS vorgesehen, dass für die Menschen in den betroffenen Regionen schnell und unkompliziert mobile Gebäude und die nötige Infrastruktur errichtet werden konnten. In dem Formulierungsvorschlag für eine Wiederaufbauklausel, die mit dem Kabinettsbeschluss Ende März weiterentwickelt und verstetigt werden solle, seien diese Erfahrungen aus dem Jahr 2021 verarbeitet worden. Die Landesregierungen sollen die Möglichkeit erhalten, bei künftigen Katastrophenfällen bauplanungsrechtliche Sonderregelungen zu aktivieren, um schneller als bisher reagieren zu können.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Katastrophe im Ahrtal hat deutlich gemacht, dass schnell und unkompliziert gehandelt werden muss, um die Menschen zu versorgen und unterzubringen. In einer solchen Notsituation muss es möglich sein, dass Gebäude, Straßen und andere Infrastruktur in kürzester Zeit wiederaufgebaut werden können. Deshalb führen wir die Wiederaufbauklausel dauerhaft in das Baugesetzbuch ein. Damit haben die Länder künftig die Möglichkeit, in einem Notfall Sonderregelungen zu aktivieren, um schnell helfen zu können.“

Die Wiederaufbauklausel sehe unter anderem vor, dass die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten sollen, für die betroffenen Regionen bauplanungsrechtliche Sonderregelungen zur Katastrophenbewältigung zu aktivieren. Schnell und unkompliziert sollen dringend benötigte Gebäude befristet auf fünf Jahre errichtet oder umgenutzt werden können, um die Versorgung der Bevölkerung sowie die erforderliche Infrastruktur wiederherzustellen.

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