ABZ-Expertendiskussion zur EBV

„Die Zielrichtung stimmt.“

Daniel Imhäuser, Geschäftsführer Blasius Schuster KG, kommentiert in der ABZ-Expertenrunde die Ersatzbaustoffverordnung EBV.
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Baustoffe
Daniel Imhäuser, Geschäftsführer Blasius Schuster KG. Foto: Blasius Schuster

Die Zielrichtung stimmt, wir unterstützen den Anspruch der Ersatzbaustoffverordnung. Blasius Schuster ist mit fünf Standorten auf die Herstellung von Ersatzbaustoffen spezialisiert. Es ist unerlässlich, länderübergreifend umwelthygienische und technische Standards zu verfolgen. Nur so lassen sich qualitativ hochwertige Baustoffe zurück in den Kreislauf führen. Trotzdem haben die ersten Tage seit Inkrafttreten der Mantelverordnung gezeigt, dass zeitnah eine Novelle notwendig wird. Überall dort, wo keine eindeutigen rechtlichen Bewertungen über die Verwendung möglich sind, droht Material den Kreislauf zu verlassen, in dem es beispielsweise auf einer Deponie beseitigt werde.

Dies betrifft in vermeintlichen Details unter anderem das Ausgangsmaterial Gleisschotter oder auch aus Sicht des Einbaus die Definition des Grundwasserstandes. Insbesondere fehlt die unmissverständliche Festlegung, dass ein Ersatzbaustoff eben kein Abfall, sondern ein Produkt darstellt. Letzteres wiederum ist wesentlich für die volle Akzeptanz von Ersatzbaustoffen im Markt und eine hohe Substitutionsquote. Außerdem lassen sich Ersatzbaustoffe als Produkte effektiver weiterverarbeiten, transportieren, lagern und umschlagen.

Wir hoffen auf die klare Aussage von Bund und Ländern, dass sie mit der Ersatzbaustoffverordnung mehr Material wiederverwenden wollen und das in der Praxis leben.

Daniel Imhäuser

Wir beobachten auch noch enorme Unsicherheiten bei Abfallerzeugern und Ersatzbaustoffverwendern, die hinsichtlich der Neuregelungen nicht überraschend sind. Hier kann es wertvoll sein, die Antworten auf relevante Fragen der Bau- und Entsorgungsbranche, aber auch von Ingenieurbüros und Umweltlaboren zentral zu veröffentlichen. Auch die Unterschiede im Vollzug der Länder bedingen andernfalls, dass das unterstützenswerte Ziel einer bundesweit einheitlichen Regelung verfehlt wird. Blasius Schuster erkennt bereits in der Planungs- und Vergabepraxis der Straßenbaulastträger, wie gleiche Materialqualitäten und Einbauweisen zu unterschiedlichen Verwendungssituationen führen. Nach ersten Erfahrungen ist hier eine intensive Kommunikation mit den Verwendern und den Behörden notwendig. Die Unterstützung der öffentlichen Hand in dieser Kommunikation ist unerlässlich. Wir hoffen auf die klare Aussage von Bund und Ländern, dass sie mit der Ersatzbaustoffverordnung mehr Material wiederverwenden wollen und das in der Praxis leben. Die Ausschreibungen für öffentliche Baumaßnahmen müssen konsequent umgestellt werden, indem Ersatzbaustoffen bei der Vergabe Vorrang eingeräumt wird. Das löst dann die passende Dynamik im Rückbau und im Tiefbau aus. So lange die Bauherren nicht priorisieren, bleibt die Ersatzbaustoffverordnung gehemmt.

Es muss früher als geplant evaluiert werden, wie sich die Verordnung auf die Materialströme und den Rezyklateinsatz auswirkt – damit der Verordnungsgeber so früh wie möglich erkennt, wo zusätzlich nachgesteuert werden muss. Dazu zählt auch, kritisch zu verfolgen, welche Materialqualitäten deponiert werden. Oft kann eine vorherige Aufbereitung des Materials dazu führen, dass nur noch ein Bruchteil der mineralischen Abfälle für immer dem Baustoff-Kreislauf entzogen wird.

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