Annahme der EU-Lieferketten-Richtlinie durch den EU-Ministerrat

Verband erneuert Kritik

Berlin (ABZ). – „Der neue Kompromisstext kommt unserer Forderung nach Streichung der Baubranche aus der Liste der Hochrisiko-Sektoren nach, auch beschränkt er den Kreis der betroffenen Unternehmen auf Firmen mit mindestens 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 450 Millionen Euro Umsatz“, erklärt Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), zur jüngst erfolgten Annahme der EU-Lieferketten-Richtlinie durch den EU-Ministerrat. Das sei gut, denn damit bleibe der bauindustrielle Mittelstand von dieser Richtlinie verschont.

„Wir bleiben bei unserer Kritik, dass sich die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte Lieferkette, die Einführung einer zivilrechtlichen Haftung zusätzlich zu den öffentlichen Bußgeldern und die übergriffige Stakeholder-Beteiligung negativ auf das Engagement deutscher Bauunternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern auswirken wird“, sagt Müller.

Der europäische Gesetzgeber habe keinen der konstruktiven Vorschläge der Wirtschaftsverbände zu einer Entbürokratisierung des Gesetzes aufgegriffen. Instrumente wie zum Beispiel eine „EU Green List“ der Länder, in denen die Rechtsdurchsetzung garantiert ist, die Schaffung einer „Negativliste“ oder eine EU-weite Datenbank von zertifizierten Unternehmen, seien von der europäischen Politik ignoriert worden. Ziel dieses Gesetzesvorhabens sei es offenbar gewesen, möglichst viele Prüfungspflichten und damit verbundene Risiken auf die Wirtschaft abzuladen.

Schließlich befürchte der Verband zunehmende Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der EU durch das „Gold-Plating“, also eine „Übererfüllung“ der Mindeststandards der Richtline in einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum Schaden der nationalen Wirtschaft: Das deutsche Lieferkettengesetz sieht demnach etwa zusätzlich zu einer Geldbuße in bestimmten Fällen einen Ausschluss von Bauunternehmen von nationalen Ausschreibungen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vor. Eine vergleichbare Sanktion sieht die EU-Richtlinie nicht vor. Daher hätte die Richtlinie als EU-Verordnung kommen müssen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen verbindlich sei. Müller: „So wird es am Ende 27 verschiedene nationale Lieferkettengesetze mit unterschiedlichen Aufsichts- und Sanktionsregimen geben. Wer behauptet, durch die EU-Richtlinie werde Wettbewerbsgleichheit in Europa geschaffen, der täuscht sich selbst und die Öffentlichkeit.“ Der Verband appelliere nunmehr an die Mitglieder des Europäischen Parlaments, den Kompromissvorschlag mehrheitlich abzulehnen.

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