Bauwirtschaft zum Gebäudeenergiegesetz
Technologieoffenheit bleibt oberstes Gebot
Vor allem die von uns geforderte engere Verzahnung zwischen der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz war und ist notwendig." Auch wenn das GEG wie aktuell geplant zum 1. Januar 2024 in Kraft trete, greife die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energien erst, wenn ein kommunaler Wärmeplan vorliege. Allein diese entzerrten Übergangsfristen hätten schon zu einem lauten Aufatmen der Gebäudeeigentümer (und Betriebe) geführt.
"Jetzt stimmt die Reihenfolge, denn in Kenntnis der kommunalen Wärmeplanung können die Eigentümer tatsächlich beurteilen, welche Energieversorgungslösung die beste für ihr Gebäude ist", sagte Nachbauer und führte aus: "Oberstes Gebot bleibt die Technologieoffenheit, die konsequent und diskriminierungsfrei im parlamentarischen Verfahren umgesetzt werden muss, damit für jedes Gebäude die wirtschaftlichste, klimafreundliche Heizungstechnologie genutzt werden kann."
Jetzt müsse das Gesetz noch zügig verabschiedet werden, damit man sich endlich der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz widmen könne, die bisher völlig hinten runtergefallen sei.