Energiepreisbremsen-Topf

Finanzministerium sperrt Ausgaben

Berlin (dpa). – Infolge des Karlsruher Haushaltsurteils hat das Finanzministerium auch einen Stopp im Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die Energiepreisbremsen verhängt.

Alle weiteren Ausgaben für das laufende Jahr würden gesperrt, hieß es jüngst aus Ministeriumskreisen. Ausgaben könnten nur nach Einwilligung des Finanzministeriums getätigt werden. Aber: "Die Auszahlung der Energiepreisbremsen im Jahr 2023 ist nicht betroffen", hieß es. Die bis Ende des Jahres nötigen Mittel dafür seien bereits an die Lieferanten geflossen. In einer Anhörung von Sachverständigen im Haushaltsausschuss war deutlich geworden, dass auch der Energiepreisbremsen-Fonds wohl vom Karlsruher Urteil betroffen ist. Er sei 2022 nach ähnlichen Prinzipien befüllt worden wie der Klima- und Transformationsfonds, erklärten die Experten. Man habe in der Energie-Notlage aufgenommene Kredite über 200 Milliarden Euro in den Fonds verschoben, die aber nur zu einem Bruchteil noch im gleichen Jahr genutzt würden. Den Großteil habe man in 2023 und 2024 nutzen wollen. Das Gericht hatte aber untersagt, Notlagenkredite quasi auf Vorrat für spätere Jahre zurücklegen.

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