Geywitz zur Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament
„Nächster großer Schritt“
Das Europäische Parlament und die EU-Staaten hatten sich Ende letzten Jahres nach intensiven Verhandlungen auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) geeinigt. Die Richtlinie soll die Renovierungsquote steigern und dazu beitragen, den Gebäudebestand in der EU zu modernisieren.
„Wir haben verstanden. Klimaschutz braucht Akzeptanz. Wir haben den Sanierungszwang für Ein- und Mehrfamilienhäuser verhindert“, kommentierte Geywitz nun. Ein Gebäude sei nichts Abstraktes, sondern das Zuhause von Menschen. Jedes sei verschieden gebaut und werde unterschiedlich beheizt. Geywitz weiter: „Ein Zwang zu one-fits-all hätte zu sozialen Verwerfungen geführt, die auch nicht mit dem Schutz des Klimas zu rechtfertigen sind. Mit Maß und Mitte kommt man weiter.“
Die Bundesbauministerin habe sich nach eigenen Angaben dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintreten könnten. „Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf unter anderem in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt“, führte die Ministerin aus.
Für Deutschland war und ist es sehr wichtig gewesen, dass es keinen individuellen Sanierungszwang für Wohngebäude gebe, führt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) aus. Deutschland habe sich zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudesektor für einen integrativen Minderungspfad ausgesprochen, in dem alle Maßnahmen berücksichtigt werden dürften und keine Verpflichtungen an Einzelgebäude gestellt werden sollten.
Zur Erreichung eines Minderungspfades verfügt Deutschland laut BMWSB bereits über ein umfassendes und systematisches Instrumentarium. Dieses reiche von attraktiven Förderprogrammen, einem breiten Spektrum an Informations- und Beratungsleistungen, der Bepreisung von fossilen Brennstoffen hin zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen. Geywitz erklärt: „Daher gehen wir davon aus, dass die möglichen neuen Anforderungen der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD bereits zu großen Teilen erfüllt sind oder hierfür zumindest die Basis geschaffen ist.“ Dies gelte auch für die Neubauanforderungen, denn durch die Novellen des Gebäudeenergiegesetzes erreiche man schon heute ein energieeffizientes Gebäude mit einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien. „Neben der Evaluierung der jüngst in Kraft getretenen Wärmeplanung, die den Schlüssel zur CO2-freien Versorgung und damit für einen klimaneutralen Gebäudebestand bildet, werden wir prüfen, welche weitere Umsetzung der EPBD ins nationale Recht erforderlich ist und innerhalb der Bundesregierung abstimme“, schloss die Ministerin.
Wichtig sei jetzt, dass das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen werde. Dazu bedürfe es nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments noch die Zustimmung des Rates. Dann erst stünden die konkreten Formulierungen fest und die Frist zur Umsetzung von grundsätzlich zwei Jahren begänne zu laufen.