Im Winter
Bauvorhaben korrekt umsetzen
Auch, wenn die Winterpause auf der Baustelle heute größtenteils der Vergangenheit angehört, gilt es dennoch zu beachten, dass für Baustellen im Winter höhere Risiken für Bausubstanz und Arbeitende bestehen.
Damit in Sachen Immobilienkauf und -bau alles glatt läuft, gibt Clark Tipps zur Finanzierung und Absicherung von Bauvorhaben.
Für die meisten Menschen ist der Immobilienkauf die größte Investition des Lebens. Deshalb sollte sorgfältig abgewogen werden, welche Immobilie zur persönlichen finanziellen Situation und den eigenen Anforderungen passt. "Wer sich bei der Finanzierung auf künftige Gehaltserhöhungen verlässt, der könnte sich schnell überlasten", betonen die Clark-Finanzierungsexperten.
35 bis 40 % des Haushaltsnettoeinkommens sollten als Faustregel für monatliche Zahlungen gelten. Zudem sei zu beachten, dass Eigentümer einer Immobilie nicht nur die monatliche Finanzierungsrate tragen, sondern auch diverse Nebenkosten, mit denen Eigentümer sich schnell verkalkulieren könnten.
"Um eine passende Baufinanzierung zu finden und möglicherweise auf Förderungen zurückgreifen zu können, sollte man sich umfassend und unabhängig beraten lassen", empfehlen die Clark-Spezialisten.
Damit es beim Hauskauf keine Überraschungen gibt, hat die Firma eine Checkliste mit Kostenpunkten und weiteren Tipps zusammengestellt.
Besonders Bauarbeiten und Sanierungen, die im Winter vorgenommen werden, können mangelbehaftet sein. Der häufigste Grund dafür ist Feuchtigkeit im oder am Haus – etwa durch Schimmelbelastung.
Solche Mängel müssen in der Regel vom Bauunternehmen beseitigt werden. Dies schützt Hauseigentümer jedoch nicht vor Schwierigkeiten, wie beispielsweise einem verspäteten Einzug. Clark rät, die Baumaßnahme und Temperatur bei Bauarbeiten im Winter zu notieren und den Stand der Dinge zusätzlich mit Fotos zu dokumentieren, um im Streitfall Be- und Nachweise parat zu haben. Auf keinen Fall sollten Eigentümer Baumängel "auf eigene Faust" beheben, ohne dies mit dem Bauunternehmen abzusprechen. Nach der Fertigstellung, gilt es, das neue Eigentum zu schützen. Besonders bei der Sanierung einer schon bestehenden Immobilie sollten die Verantwortlichen beachten, dass nach dem Kauf und der Eigentumsüberschreibung im Grundbuch eine vierwöchige Sonderkündigungsfrist für den Wechsel der Gebäudeversicherung besteht.
Verstreicht diese Frist, so geht die bestehende Versicherung auf den neuen Eigentümer über. Bei der Wohngebäudeversicherung lohnt es sich besonders den Versicherungsumfang genau und vorrangig zum Preis anzuschauen.
Auch die schon bestehende Haftpflichtversicherung sollte nochmals dahingehend überprüft werden, ob sie auch für mögliche Haftungen eines Immobilieneigentümers geeignet ist. Beispielhaft für einen Schaden, den diese Versicherung regulieren könnte, ist die Verkehrssicherungspflicht von Passanten auf den Gehweg.
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