Mietendeckel in Frage gestellt
Berlin (dpa). – Das Berliner Landgericht hat einen Teil des umstrittenen Mietendeckels in der Hauptstadt in Frage gestellt. In einem jetzt ergangenen Urteil stuft das Gericht das bundesweit bisher einmalige Gesetz mit staatlichen Obergrenzen für Mieten zwar als verfassungsgemäß ein. Allerdings könnten diese Grenzen nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020 gelten, so die Richter. Mieterhöhungen über die Obergrenzen hinaus wären demnach erst ab März 2020 verboten.
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