Prozess um S21-Mehrkosten

Projektpartner bekräftigen Positionen

Stuttgart (dpa). - Das Infrastrukturprojekt Stuttgart 21 kostet mehrere Milliarden Euro mehr als ursprünglich geplant - bislang. Wer das bezahlen soll, wird aktuell vor Gericht verhandelt. Deutsche Bahn und ihre Projektpartner tauschen erneut ihre Standpunkte aus.

Im Prozess um die Frage, wer die Mehrkosten des Projekts Stuttgart 21 tragen muss, haben die Deutsche Bahn (DB) und ihre Projektpartner ihre Standpunkte bekräftigt. Die Themen des dritten Verhandlungstags am Montag waren etwa die Vorgeschichte des im Jahr 2009 geschlossenen Finanzierungsvertrags und welche möglichen Anspruchsgrundlagen es für die Klagen der Bahn gibt. Diese werden vor dem Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt verhandelt.

Gegenstand des Prozesses sind mehrere Klagen des Bahn-Konzerns gegen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und den Flughafen Stuttgart. Die DB will erreichen, dass sich die Projektpartner bis zu einer Höhe von rund 11,8 Milliarden Euro an den Kosten des Projekts beteiligen - und zwar nach einem Mechanismus, der bereits im Finanzierungsvertrag des Projekts für die Verteilung damals abgesicherter Mehrkosten vereinbart worden war.

Im Finanzierungsvertrag ist die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Unklar ist aber, wer die Kosten übernehmen muss, die darüber hinausgehen. Diese bewegen sich mittlerweile in Milliardenhöhe. Einer der Knackpunkte des Verfahrens ist die Auslegung einer sogenannten Sprechklausel, die für den Umgang mit möglichen Kostensteigerungen vereinbart wurde. In dieser Klausel heißt es: „Im Falle weiterer Kostensteigerungen nehmen die EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen) und das Land Gespräche auf.”

Was mit der Klausel genau gemeint ist, ist zwischen den S21-Partnern aber höchst umstritten. Die Deutsche Bahn geht von einer „gemeinsamen Finanzierungsverantwortung” aus. Die restlichen Partner sehen das anders und pochen darauf, dass Festbeträge vereinbart worden sind. Die Klausel verpflichtet ihrer Ansicht nach lediglich zu Gesprächen.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Architekt / Bauingenieur (d/m/w) im Bereich..., Buxtehude  ansehen
Gerüstbauer – auch als Quereinsteiger , Ochtendung  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen