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Keine HOAI Mindest- und Höchstsätze mehr – auch nicht bei privaten Bauherren
von: Rechtsanwalt & Notar A.D. Prof. Rudolf JochemIn diesem Fall wurde dem Architekten zum Verhängnis, dass mit erheblich feuchtigkeitsbelasteten Putzarbeiten zu früh begonnen wurde, obwohl das Dach noch nicht abgedichtet war. So konnte Feuchtigkeit in den Dachstuhl dringen, die mit den folgenden Abdichtungsarbeiten sozusagen "eingesperrt" worden ist. Die Folge war Schimmelbefall des Dachstuhls.
Im Ergebnis kam der Sachverständige zu der Erkenntnis, dass entweder Feuchtigkeit im Dachstuhl vorhanden war oder später hätte eindringen können. Beides hätte nach Ansicht des Gerichts vom objektüberwachenden Architekten verhindert werden müssen. Als Schaden hat das Gericht die Kosten für die Mängelbeseitigung angenommen und diese als fiktive Schadensersatzkosten gewährt.
Praxishinweis: Die Verwendung von Hölzern am Bau, die entweder im Dachstuhl oder als Traggerüst auf Flachdächern bestimmungsgemäß wasserdicht eingeschlossen werden sollen, müssen vor den Abdichtungsarbeiten darüber überprüft werden, ob sie auch wirklich trocken sind und nicht witterungsbedingt oder aus anderen Gründen noch Feuchtigkeit in sich tragen.
Es ist der Bauleitung anzuraten, diese Prüfungen im Einzelnen durchzuführen und zu dokumentieren, bevor die Hölzer eingeschlossen werden. Hinzu kommt die genaue Überprüfung, dass die danach erfolgte Einschließung der Hölzer auch mangelfrei erfolgt ist.
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Kanzlei: RJ Anwälte Jochem Partnerschaftsgesellschaft mbH, Wiesbaden