Auf Denkmalen

Solaranlagen

Potsdam (dpa). – Solaranlagen sollen in Brandenburg künftig auch auf Denkmalen wie Kirchen oder anderen historischen Gebäuden einfacher genehmigt werden.

Dafür habe das Kabinett einem Gesetzentwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes zugestimmt, berichtete die Staatskanzlei. Zudem sollen Windenergieanlagen in der Nähe von Denkmalen nur noch bei besonders landschaftsprägenden Denkmalen ausgeschlossen sein. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden. "Die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein", erläuterte Kulturministerin Manja Schüle (SPD). Mit dem Gesetz werde aber weder der Denkmalschutz noch der besondere Schutz herausgehobener Denkmale aufgegeben. Schüle verwies auf eine Vereinbarung mit der evangelischen und der katholischen Kirche.

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