Ausschüsse stimmen für KI-Gesetz
"Positiv ist, dass das KI-Gesetz einen Rechtsrahmen für die ethische Nutzung von KI in der EU vorsieht. Es ist zudem positiv, dass der Verordnungsvorschlag zwischen verschiedenen Risikoklassen und KI-Anwendungen unterscheidet und daran unterschiedliche Anforderungen knüpft", kommentierte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. So würden richtigerweise zum Beispiel für handwerksnahe niedrigschwellige Anwendungen wie KI-gestützte Drohnen oder Chatbots nur geringe Transparenzanforderungen gelten. Für den Erfolg des Gesetzes sei es allerdings entscheidend, dass es eng mit anderen geplanten EU-Rechtsvorhaben wie der KI-Haftungsrichtlinie, der Produkthaftungs-Richtlinie und dem Cyber-Resilienzgesetz verzahnt werde und dass es mit diesen in Einklang stehe.