Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz
Mehr Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt
In der bisherigen Fassung waren die Städte Landau, Ludwigshafen, Mainz, Speyer und Trier zu Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt erklärt worden. Für sie sind etwa Befreiungen von Festsetzungen durch Bebauungspläne leichter, auch können leichter Baugebote angeordnet werden. Diese Kommunen können laut Ministerium an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken ein Vorkaufsrecht geltend machen, sofern diese Grundstücke mit Wohngebäuden bebaut werden können.
Nun werde dies aufgrund der „aktuell herausfordernden Gesamtsituation” auf zwölf weitere Kommunen ausgeweitet, teilte das Ministerium mit. Hinzu kommen demnach die Kreise Ahrweiler, Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Bad Kreuznach, Germersheim, Mainz-Bingen, der Rhein-Pfalz-Kreis, der Kreis Südliche Weinstraße sowie der Kreis Trier-Saarburg und die Städte Frankenthal, Neustadt/Weinstraße und Worms.